Individuelle Beratung (Therapie § 43 SGB V)Zertifikat VDOE

Beratung aufgrund einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.

Vorab ist eine Beantragung für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse erforderlich, dazu erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Bei Fragen zur Abwicklung rufen Sie mich einfach an!

Individuelle Beratung z.B. bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Lebensmittelallergien, Reizdarm, andere Darmerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Übergewicht, Bluthochdruck, Metabolisches Syndrom, Diabetes, Fettleber

Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, bitten Sie Ihren Arzt um eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, er kann die Überweisung budgetneutral ausstellen.